Im Zuge der „Corona-Krise“ benötigen viele betroffene Unternehmen dringend staatliche Unterstützung, um akute Liquiditätsengpässe zeitnah abwenden zu können und um ihre Eigenkapitalquote zu stärken. Der Bund hat dazu nun das Gesetz zur Errichtung eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WStFG) erlassen. Das WStFG sieht die Errichtung eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) zur Stützung der Realwirtschaft vor (Ausführliche Informationen zum WSF wie bspw. zu Antragsberechtigungen, Voraussetzungen und Zuständigkeiten finden Sie u.a.

Seit dem 1. März 2020 ausgereichte Darlehen unterliegen dank neuer Gesetzgebung Privilegierungen im Hinblick auf insolvenzrechtliche Anfechtungs- und Haftungstatbestände.

Am 27. März 2020 wurde das Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und zur Begrenzung der Organhaftung bei einer durch die COVID-19-Pandemie bedingten Insolvenz (COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz – COVInsAG) verkündet. Dieses trat rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft.

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Die Hotelindustrie gehört zu den Branchen, die von der Corona-Krise am schwersten getroffen werden. Mitunter geht es um das schlichte Überleben der betroffenen Unternehmen. Wir möchten Ihnen in einem interdisziplinären Webinar einige der drängendsten Fragen beantworten, die Ihnen helfen sollen, durch diese herausfordernde Zeit durchzukommen.

Folgende Themen stehen im Fokus des Webinars:

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Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise Liquiditätsprobleme entwickeln, sollen auf staatliche Finanzierungshilfen zurückgreifen können. Die Bundesregierung hat diesbezüglich ein Schutzschild beschlossen, der die Unternehmen mittels Kostensenkungen (durch arbeits-, steuer-, und sozialrechtliche Maßnahmen) sowie kurzfristiger Darlehen in der Krise stabilisieren soll. Weitere Maßnahmen werden derzeit zusätzlich auf Länderebene entwickelt.

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